Informationen des Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Beratungsangebot
Das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit...
- vermittelt gesetzliche Grundlagen,
- klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
- nimmt Anregungen auf,
- vermittelt Adressen und Ansprechpartner.
Telefonnummern der Aufgabenbereiche des Bürgertelefons
Bürgertelefon zur Krankenversicherung 030 / 340 60 66 – 01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention 030 / 340 60 66 – 03
Quelle: www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service/buergertelefon.html
Patientenrechtegesetz
Die Patientenrechte stärken (Quelle: Homepage BMG)
Ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet. Unser Gesundheitswesen wird diesem Anspruch nicht immer gerecht. Oftmals fühlen sich Patienten alleine gelassen und verunsichert.
Die neuen Regelungen sollen die Rolle des mündigen Patienten stärken und ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden stellen. Die Rechte der Versicherten werden ausgebaut.
Das Gesetz
- kodifiziert das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
- fördert die Fehlervermeidungskultur
- stärkt die Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
- stärkt die Rechte gegenüber Leistungsträgern
- stärkt die Patientenbeteiligung
- baut die Patienteninformationen aus.
Zusammenfassung der Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit
Neuerungen per 01.01.2013
Ab 1.1.2013 Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung in Form einer Pflegetagegeldversicherung. Die auch als „Pflege Bahr“ bezeichnete Versicherung wird monatlich mit 5 € staatlich bezuschusst bzw. gefördert.
Besonderheiten:
- Ohne Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung.
- Jeder, der noch nicht pflegebedürftig ist (oder war), kann sich versichern.
- Schwere Erkrankungen wie ME/CFS sind kein Ablehnungsgrund mehr.
Zusammenfassung:
- staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro monatlich (60 Euro jährlich)
- für eine neu abgeschlossene private Pflegeversicherung mit einem monatlichen Mindest-Eigenanteil von zehn Euro (120 Euro jährlich)
- für alle Menschen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben
- für alle, bei denen keine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder vorgelegen hat
- die Zusatzversicherung sieht für alle Pflegestufen Leistungen vor
- für die Pflegestufe III mindesten 600 Euro im Monat
- max. bis 1.200 Euro absicherbar
- ohne Gesundheitsprüfung
- Wartezeit fünf Jahre
- Unisextarife
- Beiträge nach Alter gestaffelt
Eine Bewertung durch Stiftung Warentest unter www.test.de
PUBLIKATION Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Broschüre: Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – Stand: nach der 3. Lesung im Bundestag
Umfang: 32 Seiten
Stand: Juli 2012
Am 29. Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) beschlossen. Es ist Gegenstand dieser Broschüre. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen verbesserte und neue Leistungen zur Verfügung stehen.
Zum Download einfach nebenstehendes Bild anklicken. Die Broschüre kann darüber hinaus beim BMG bestellt werden.
sonstige Publikationen
Broschüre: Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen
Umfang: 118 Seiten
Stand: Januar 2013
Der Ratgeber zur Pflege bietet einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung und erklärt weitere wichtige gesetzliche Regelungen für die Pflege zu Hause, die Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung und die Beratungsmöglichkeiten.
Zum Download einfach nebenstehendes Bild anklicken. Die Broschüre kann darüber hinaus beim BMG bestellt werden.